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   OLG Braunschweig, 16.06.2005 - 8 U 47/04   

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OLG Braunschweig, 16.06.2005 - 8 U 47/04 (https://dejure.org/2005,22402)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.06.2005 - 8 U 47/04 (https://dejure.org/2005,22402)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 8 U 47/04 (https://dejure.org/2005,22402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1004 BGB; § 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG; § 28 AKG
    Gefährdung von Grundstücken durch in der Kriegszeit errichtete Luftschutzstollen; Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur dauerhaften Sicherung von Luftschutzstollen; Notwendigkeit einer öffentlich-rechtlichen Entwidmung von Luftschutzstollen; Voraussetzungen für die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefährdung von Grundstücken durch in der Kriegszeit errichtete Luftschutzstollen; Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur dauerhaften Sicherung von Luftschutzstollen; Notwendigkeit einer öffentlich-rechtlichen Entwidmung von Luftschutzstollen; Voraussetzungen für die ...

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung im Streit um Sanierung von Luftschutzstollen in Salzgitter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.2005 - 8 U 47/04
    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschl. v. 28.04.2004 - IV ZR 144/03 = VersR 2005, 140f.; Beschl. v. 27.03.2003 - V ZR 291/02 = NJW 2003, 1943, 1944 [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02] ; Beschl. v. 01.10.2002 - XI ZR 71/02 = NJW 2003, 65, 67) [BGH 01.10.2002 - XI ZR 71/02] .

    Betrifft die Rechtsfrage dabei auslaufendes Recht, ist für ihre grundsätzliche Bedeutung weiter erforderlich, dass sie gleichwohl für die Zukunft richtungsweisend sein kann, weil entweder noch über eine erhebliche Anzahl von Fällen nach altem Recht zu entscheiden ist oder - hier nicht einschlägig - die Frage für das neue Recht weiterhin von Bedeutung ist (Beschl. v. 27.03.2003 - V ZR 291/02 = NJW 2003, 1943, 1944) [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02] .

    Die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts setzt voraus, dass der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen, was weiter erfordert, dass es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschl. v. 27.03.2003 - V ZR 291/02 = NJW 2003, 1943, 1945 [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02] ; Beschl. v. 04.07.2002 - V ZB 16/02 , betr.

  • BGH, 19.06.1963 - V ZR 226/62

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz. Luftschutzstollen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.2005 - 8 U 47/04
    Insoweit ist davon auszugehen, dass die Stollen zuvor konkludent entwidmet worden sind (vgl. BGHZ 40, 18, 20) [BGH 19.06.1963 - V ZR 226/62] .
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.2005 - 8 U 47/04
    Die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts setzt voraus, dass der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen, was weiter erfordert, dass es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschl. v. 27.03.2003 - V ZR 291/02 = NJW 2003, 1943, 1945 [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02] ; Beschl. v. 04.07.2002 - V ZB 16/02 , betr.
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.2005 - 8 U 47/04
    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschl. v. 28.04.2004 - IV ZR 144/03 = VersR 2005, 140f.; Beschl. v. 27.03.2003 - V ZR 291/02 = NJW 2003, 1943, 1944 [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02] ; Beschl. v. 01.10.2002 - XI ZR 71/02 = NJW 2003, 65, 67) [BGH 01.10.2002 - XI ZR 71/02] .
  • BGH, 28.04.2004 - IV ZR 144/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes bei Geltendmachung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.2005 - 8 U 47/04
    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschl. v. 28.04.2004 - IV ZR 144/03 = VersR 2005, 140f.; Beschl. v. 27.03.2003 - V ZR 291/02 = NJW 2003, 1943, 1944 [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02] ; Beschl. v. 01.10.2002 - XI ZR 71/02 = NJW 2003, 65, 67) [BGH 01.10.2002 - XI ZR 71/02] .
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2019 - 13 OB 350/18

    Aberkennung; ablehnende Entscheidung; Ablehnungsbescheid; abwehrfähig; Anspruch;

    Zusammen mit anderen Vorschriften des AKG (z.B. über das Anmeldeverfahren in §§ 26 ff. AKG einschließlich der Anmeldefrist aus § 28 AKG und der Ausschlussfrist nach § 29 AKG) beschränkt die von der Klägerin benannte Bestimmung aus § 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG lediglich die nach anderen Rechtsnormen (hier allenfalls nach § 1004 Abs. 1 BGB) namentlich aufgrund einer in Kriegs- und Nachkriegszeiten durch Handlungen von Dienststellen des Deutschen Reichs entstandenen Ansprüche und stellt ihren Fortbestand unter weitere Voraussetzungen, hier nämlich: dass aus der abzuwehrenden Eigentumsbeeinträchtigung im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB grundsätzlich bei Inkrafttreten des AKG am 1. Januar 1958 (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.1963 - V ZR 226/62 -, BGHZ 40, 18, 21, juris Rn. 28), spätestens aber vor Ablauf der Nachsichtfrist aus § 28 Abs. 2 Satz 2 AKG am 31. Dezember 1959 (vgl. hierzu OLG Braunschweig, Urt. v. 16.6.2005 - 8 U 47/04 -, S. 7 des Urteilsabdrucks, BA 002) zugleich eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen resultiert hat; verneinendenfalls ist der auf die Abwehr der Eigentumsbeeinträchtigung gerichtete Anspruch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder § 2 Nr. 3 AKG erloschen, und selbst ein späteres Auftreten einer unmittelbaren Lebens- oder Gesundheitsgefahr führte nicht zu seinem "Wiederaufleben" (vgl. OLG Braunschweig, Urt. v.16.6.2005, a.a.O.).
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